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Die nachfolgenden Angebote halten wir für so wichtig und wertvoll, dass wir dem Unfallopfer-Hilfswerk hier die Möglichkeit zur kostenlosen Bekanntmachung  einräumen. Mögen sich auch andere Hilfsorganisationen daran orientieren.

Handicap - Erlebnis - Reisen des UNFALLOPFER-HILFSWERK

Sie haben kein behindertengerechtes Fahrzeug zur Verfügung und möchten in die Ferien fahren? Kein Problem! Das Unfallopfer-Hilfswerk vermietet behindertengerechte Fahrzeuge und Wohnwagen, so daß auch einem Campingurlaub nichts mehr im Weg steht.
Unsere Mietfahrzeuge sind für einen passiv reisenden Behinderten konzipiert.
Dieses bedeutet das Mitreisende erforderlich sind, die das Fahrzeug fahren können. Hierzu benötigen Sie lediglich einen gültigen Führerschein der Klasse 3.
Mieten kann unsere Fahrzeuge jeder Behinderte mit einem gültigen Behindertenausweis.
Die Fahrzeuge sind in Beziehung komplett ausgestattet. Sie können von bis zu 9 Personen mit Gepäck genutzt werden.

Unsere behindertentauglichen Wohnwagen bieten bis zu vier erwachsenen Personen eine angenehme und komfortable Ferienmöglichkeit.
Die Mietpreise sind typisch
Unfallopfer-Hilfswerk. So kostet ein Wohnwagen kostet nur € 15,- pro Tag. Für ein Fahrzeug berechnen wir Ihnen lediglich € 20,- pro Tag.
Die Fahrzeugmiete beinhaltet darüber hinaus eine Vollkaskoversicherung mit € 300,- Selbstbeteiligung. Pro Vermietung sind 1500 Kilometer im Mietpreis eingeschlossen. Die Vermietung und Übergabe der Fahrzeuge erfolgt zentral und sehr verkehrsgünstig in Heilbronn.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Reisespezialist Herr Seitz unter der Rufnummer 07131-629552 oder per
E-Mail gern zur Verfügung.

Handycap- Erlebnis - Reisen

Willkommen an Bord der “La Reine Pèdauque” - Es erwartet Sie ein komfortables und luxuriös eingerichtetes Flußkreuzfahrtschiff der Spitzenklasse, dass wie beim Unfallopfer - Hilfswerk üblich, behindertentauglich ausgestattet ist.
Von Dijon bis Poully-en-Auxios genießen Sie eine unvergeßliche Reise in die Vergangenheit. Eine gemächliche Fahrt durch 54 Schleusen, vorbei an Wiesen und Wäldern. entlang an der alten Burg Châteauneuf. an Schloss Commain und der Abtei La Bussiére.

Gebührenfrei Infos unter
0800 - 86 32 56 6

Die Welt am Rande des Kanals ist gekennzeichnet durch die hübschen Häuschen der Schläusenwärter mit ihren bunten Dächern.
Es ist jedesmal ein aufregender Moment, wenn sich die “La Reine Rédauque” mit ihren 38 Metern Länge, 5,05 Metern Breite und 250 Tonnen Gewicht den nur 5,10 Meter schmalen Schleusen nähert.
Gönnen Sie sich dieses unvergeßliche Erlebnis und verbringen Sie eine traumhafte Woche an Bord der “La Reine Pédauque”.
Für alle behinderten Personen ab 50% eingetragener Behinderung im Ausweis und Mitglieder des Unfallopfer - Hilfswerkes kostet diese traumhafte Flußkreuzfahrt auf den französischen Kanälen lediglich 350,-- Euro pro Woche und Person, incl. Vollpension. Buchen Sie dieses Angebot sofort.

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Aufgaben und Ziele des Unfallopfer-Hilfswerkes (1980 gegründet)

Die Buchstaben »cfh« im Logo des Unfallopfer-Hilfswerkes stehen für: »cry for help«. Den Ruf nach Hilfe von in Not geratenen Menschen.
Mit der Gründung des Unfallopfer-Hilfswerkes im Jahre 1980 entstand eine Organisation, welche sich neben umfangreicher Verkehrssicherheitsarbeit auch die Linderung von sozialer und wirtschaftlicher Not hilfsbedürftiger Mitmenschen zum Ziel gesetzt hat.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten bilden neben der Öffentlichkeitsarbeit die Förderung der Mobilität von behinderten Menschen, desweiteren die Verkehrserziehung, sowie das Zusammenstellen von Informationen
Laut Statistik erleidet jeder zweite Verkehrsteilnehmer im Laufe seines Lebens einen Unfall mit zum Teil schweren bleibenden Körperschäden. Neben Frankreich liegt Deutschland in Europa unrühmlich an der Spitze. So wird es auch dieses Jahr ca. 500.000 Verletzte und etwa 9.500 Verkehrstote geben - erschreckende Zahlen!
In der heutigen Zeit ist die technische Organisation für schnelle Unfallhilfe gut ausgebaut, und ein großes Netz an Notrufsäulen sowie die große Zahl an Einsatzfahrzeugen, Hubschraubern u. ä. gewährleisten eine schnelle Versorgung bei Unfällen, doch ist die nachfolgende soziale Hilfe nur soweit angelegt, daß die Opfer "ausreichend" versorgt sind. Ausreichend heißt aber in dem meisten Fällen, daß gerade nur noch für das Existenzminimum gesorgt ist. Unzählige müssen so neben ihren gesundheitlichen Schäden auch ihren finanziellen Niedergang hinnehmen, da sie von heute auf morgen aus dem Berufsleben gerissen werden - eine große soziale Lücke, welche wieder geschlossen werden muß. Um hier aktiv zu werden, ist das Unfallopfer-Hilfswerk auf die Hilfe und Unterstützung der Bevölkerung angewiesen.

Wir sind für Sie da!- zum Nulltarif - 08 00 - 8 63 25 56

Hauptaufgaben sind:

  • Aufklärung der Bevölkerung über die Unfallgefährdung durch aktive Verkehrssicherheits- und Öffentlichkeitsarbeit in Haushalten und Firmen.
  • Seit 1980 im Dienste der Mitmenschen! Förderung von dem Sozialbereich verbundenen Unternehmen und Vereinen, deren Satzungsziele aus der Sicht des Unfallopfer-Hilfswerkes förderungswürdig sind.
  • Unfallratgeber »RAT UND TAT« Wie habe ich mich vor, bei und nach einem Unfall zu verhalten?
  • Kostenloser Pflegewegweiser – ein bundesweites Verzeichnis
  • Behindertentransport mit Spezialfahrzeugen, verbunden mit kostenlosem Rollstuhldienst.
  • Hilfsmittel-Börse – kostenlose Vermittlung gebrauchter Hilfsmittel.
  • Kostenloser Sozialführer »WER HILFT WEM«, bundesweites Verzeichnis von Vereinen, Verbänden, Organisationen.
  • Vermietung von rollstuhlgerechten Fahrzeugen.
  • Vermietung von rollstuhlgerechten Wohnwagen.
  • Durchführung von Erholungsaufenthalten für Behinderte in den Vertragshäusern im Hotel am Kurpark in Bad Wimpfen und im Landhaus Hotel Midas in Bad Wiessee.
  • Flußkreuzfahrten auf speziell für den Rollstuhlfahrer umgebauten Hotelschiffen.
  • Hotelaufenthalt im Château la Chassagne in Dijon.
  • Rolli-Reisebörse
  • kostenlose Vermittlung rollstuhlgerechter Unterkünften.
  • Förderung der Mobilität von Behinderten nach dem “Integrationsprinzip”
  • Sozial-Info-CD-ROM
  • Kostenloses Infotelefon

Wir sind für Sie da! 08 00 - 8 63 25 56

Zur Zeit sterben weiterhin ca. 12.000 Mitmenschen jährlich den Verkehrstod - zusätzlich gibt es im gleichen Zeitraum über 500.000 Unfallverletzte. Als besonders hoch muß das Unfallrisiko im Straßenverkehr für Fußgänger und Zweiradfahrer bezeichnet werden. Auf diese Gruppe entfallen ca. 30 % der an Unfällen mit Personenschäden beteiligten Verkehrsteilnehmer, jedoch über 40 % der Verunglückten und über 45 % der Getöteten. Fast jeder zweite der getöteten Fußgänger war ein Mitbürger über 65 Jahre. Aber auch für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren ist der Unfalltod im Verkehr mit über 45 % die häufigste Todesursache

Verkehrssicherheitsarbeit

Der Staat kann und soll nicht alle Aufgaben übernehmen. Gerade im sozialen Bereich hat die Vergangenheit gezeigt, daß die Kirchen, Wohlfahrtsverbände und viele andere Hilfswerke durch den unermüdlichen Einsatz ihrer Helfer Vorbildliches geleistet haben.
Menschen zu helfen, welche ohne eigene Schuld in schwere Not geraten sind, ist wohl eine der dringendsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Darin zeigt sich die Solidarität, ohne die unser Gemeinwesen nicht bestehen kann.
Aufgrund dieser Zahlen sieht das Unfallopfer-Hilfswerk eine seiner Hauptaufgaben in der vorbeugenden Verkehrssicherheitsarbeit, verbunden mit der Öffentlichkeitsarbeit.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr ist durch Vorsorgemaßnahmen zu erreichen. Durchschnittlich kommen jeden Tag allein 35 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Mit diesen Zahlen weist sich der Straßenverkehr als der unsicherste Lebensbereich überhaupt aus.
Wir müssen versuchen, die Verkehrssicherheit zum Anliegen aller Menschen in unserem Lande zu machen. Es sollen nicht nur die in der Verkehrssicherheitsarbeit engagierten Organisationen und Personen den Schutz des Menschen im Mittelpunkt ihrer Arbeit sehen, sondern es soll der betroffene Verkehrsteilnehmer zunehmend selbst erkennen, daß er mit seinem persönlichen Verhalten entscheidend zur Sicherheit auf unseren Straßen beiträgt.

"Alle mit Fragen der Verkehrssicherheit befaßten Personen und Organisationen sind aufgerufen, im Bemühen um mehr Verkehrssicherheit nicht nachzulassen." Zitat: Dr. Werner Dollinger, Bundesminister für Verkehr a. D.

Denn jeder Bürger kann durch sein verkehrsgerechtes Verhalten, durch Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft mit dazu beitragen, seinem Mitmenschen Sorgen und Nöte, Verletzung und Leid zu ersparen.
Lassen wir es nicht zu, daß Jahr für Jahr auf unseren Straßen so viele Menschen verletzt oder getötet werden und daß diese Opfer für die Gesellschaft als entschuldbar gelten. Wir alle müssen aus sozialer Vernunft und der Verantwortung des Einzelnen, eine gemeinsame Anstrengung unternehmen. Wir müssen alles tun, um den tausendfachen Verkehrstod und die Milliardenverluste für das Gemeinwesen zu mindern. Daher muß an die Stelle von Gleichgültigkeit Betroffenheit treten.
Bereits 1981 stand im Mittelpunkt der von der Bundesregierung einberufenen "Höcherl-Kommission" die Forderung und dringende Empfehlung, die Verkehrsaufklärung und Öffentlichkeitsarbeit wesentlich zu verstärken. Es muß erreicht werden, den Verkehrsteilnehmern ein verändertes Sozialverhalten in Form von Bewußtseinsänderung anzuerziehen.
Da dieser Bericht das Schwergewicht auf Verkehrssicherheitsarbeit und auf intensive, breitangelegte Verkehrserziehung und Aufklärung legt, sieht das Unfallopfer-Hilfswerk darin eine Bestätigung der bisher geleisteten Arbeit. Wir sehen uns deshalb auch weiterhin aufgefordert, entsprechend fortzufahren.
Verkehrssicherheitsarbeit muß langfristig konzipiert und durchgeführt werden, dies lehrt die Erfahrung vieler Jahre. Kontinuität ist notwendig aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Effizienz. Deshalb ist die Öffentlichkeits- und Verkehrssicherheitsarbeit des Unfallopfer-Hilfswerkes ein wichtiger Hauptteil der Gesamtaufgabe. Es werden Maßnahmen zur Veränderung des Verhaltens der Menschen ergriffen, um ein stabiles, höheres Sicherheitsniveau zu erreichen.
Als einen der besten und erfolgreichsten Wege betrachtet das Unfallopfer-Hilfswerk das Einzelgespräch mit dem Verkehrsteilnehmer, weil hier auf den Menschen mit seinem Anliegen persönlich eingegangen werden kann.
Jährlich werden so etwa 200.000 Einzelberatungen durchgeführt. Diese Gespräche finden in der Regel anläßlich von Hausbesuchen und mittels Infoständen statt und tragen so zu mehr Rücksicht und Vorsicht im Straßenverkehr bei.

Behindertentransport / kostenloser Rollstuhldienst

Eine Vielzahl von behinderten Menschen können aufgrund von Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Funktion öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten benutzen. Aber auch dieser Personenkreis hat Anspruch auf Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Viele von Ihnen sind jedoch an ihre Wohnung gebunden, da sie beim Verlassen der Wohnung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ein besonders großes Problem stellt hier das Transportproblem dar. Die Behinderten sollen aus der Schattenseite des Lebens herausgeholt werden; es soll ihnen neuer Lebensmut gegeben werden.Daher hat das Unfallopfer-Hilfswerk eine Anzahl von Spezialfahrzeugen für den Transport von Schwerbehinderten angeschafft und bietet diese gegen eine geringe Kostenbeteiligung zur persönlichen Nutzung an.
Diese psychosoziale Dienstleistung des Unfallopfer-Hilfswerkes ist speziell für Rollstuhlfahrer sowie für schwer Geh- und Stehbehinderte vorgesehen. Die Schwerbehindertenfahrzeuge ermöglichen den Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, z. B. Besuche kultureller, kirchlicher, politischer und anderer Veranstaltungen, für Besorgungen des täglichen Lebens, für Behördenbesuche, Besuche von Verwandten usw.
Nur solche Behinderte sollen die Fahrzeuge in Anspruch nehmen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und damit auf ein behindertengerechtes Fahrzeug angewiesen sind. Die PKW´s werden in immer stärkerem Maße von hilfsbedürftigen Personen angefordert, die selbst kein behindertengerechtes Fahrzeug besitzen. Mit ihrer Begleitperson können sie so mehr am öffentlichen Leben teilnehmen oder über einen längeren Zeitraum auch einmal eine Urlaubsreise antreten.
Die Fahrzeuge werden aber auch anderen öffentlichen Hilfsdiensten bei Überbelastung zur Verfügung gestellt, z. B. anläßlich von Großveranstaltungen. Außerdem erfolgt die Überlassung der Fahrzeuge auch bei Ausfall von Behindertenfahrzeugen im All-tagseinsatz. Hier versteht sich das Unfallopfer-Hilfswerk als "soziale Feuerwehr" im Behindertentransport.
Da sich der Behindertentransport überwiegend als Einzel- und nicht als Massentransport darstellt, ist der Einsatz eines großen Busses nicht immer kostengünstig. Aus diesem Grund wurden behindertengerechte PKW´s in Dienst gestellt, bei denen es möglich ist, über eine Auffahrrampe in das Innere zu gelangen.
Zum problemlosen Ein- und Ausfahren mit dem Rollstuhl wird ein Überrollblech heruntergeklappt und so ein einfaches Befahren ermöglicht.
Erstmals wurde 1984 mit dem Projekt "kostenloser Rollstuhldienst" ein Großversuch gestartet, um den kurzfristigen Bedarf an Rollstühlen zu testen. Aufgrund des Krankenkassen-Kostendämpfungs-Gesetzes halten sich die Mediziner mit der Verschreibung von Reha-Geräten sehr zurück. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Personen, welche für eine kurze Zeitspanne - ein Tag bis vier Wochen - auf einen Rollstuhl kaum verzichten können, bzw. denen damit sehr geholfen werden kann.
Das Unfallopfer-Hilfswerk hilft allen Personen, die schnell und unbürokratisch einen Rollstuhl benötigen. Das sind z. B. Behinderte, die ihren eigenen Rollstuhl zur Reparatur geben mußten oder Personen, welche aus dem Krankenhaus kommen und danach noch für eine kurze Übergangszeit einen Rollstuhl benötigen. Außerdem dauert es meist einige Wochen, bis die Krankenkassen einen Rollstuhl bewilligen, wenn jemand nach einem Unfall oder einer Krankheit zum Rollstuhlfahrer wird.
Der Rollstuhldienst steht auch älteren Mitbürgern zu Verfügung, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, aber keinen Rollstuhl von der Krankenkasse bewilligt bekommen. Wer seinen Rollstuhl nicht auf lange Reisen mitnehmen kann, hat die Möglichkeit, sich an das Unfallopfer-Hilfswerk zu wenden und sich einen Rollstuhl an die Besucheradresse liefern zu lassen.


Persönliche und wirtschaftliche Hilfeleistung

In den letzten Jahren hat das Unfallopfer-Hilfswerk in allen Bundesländern hilfsbedürftige Personen, z. B. Unfallopfer, durch finanzielle Hilfeleistungen unterstützt. Diese Hilfe erfolgte schnell und unbürokratisch.Die Höhe der Unterstützung für die Betroffenen unterliegt dem Kriterium der Hilfsbedürftigkeit des Einzelnen im Sinne des Paragraphen 53 der Abgabenordnung (AO). Hier lehnen wir uns an das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) an.Neben finanzieller Unterstützung an hilfsbedürftige Personen, welche abhängig ist von den Einkünften des Einzelnen, leistet das Unfallopfer-Hilfswerk auch persönliche Hilfeleistung, unabhängig vom Einkommen der Personen. Dies kann z. B. ein Zuschuß zur psychologischen Betreuung, zur Haushaltshilfe, zum Schwerbehindertentransport usw. sein.
Stiefkinder der Nation sind die mehr als 5.000.000 Unfallgeschädigten. Pläne hatten sie alle, Träume, Wünsche und Ziele. In einer einzigen Sekunde veränderte ein Unfall ihr Leben. Ein tragischer Unfall, der Leichtsinn eines anderen oder auch die eigene Unachtsamkeit. Hier sei angeführt, daß z. B. jeder Zweite von uns im Laufe seines Lebens eine Körperverletzung infolge eines Unfalles erleiden wird - viele Verletzungen davon sind schwerwiegend. Diese Zahlen sagen aber wenig aus über die schweren Schicksale und spiegeln nichts vom Leid und Schmerz der Betroffenen wieder.
Wieviele der Verletzten behindert bleiben - in Zukunft auf einen Rollstuhl angewiesen sind - ist in der Statistik nicht zu finden. Für diese Menschen bedeutet der Unfall aber nicht nur Schmerzen und psychisches Leid, sondern es verlangt von ihnen auch übergroße Anstrengungen, um sich ein anderes Leben aufzubauen. Für viele entsteht eine unaufhaltsame Folge von Problemen, finanzielle Schwierigkeiten, Streit mit Versicherungen, Isolation in einer für Gesunde konzipierten Welt. Diesen schwer getroffenen Mitmenschen ohne Vorbehalte durch wirtschaftliche oder persönliche Hilfeleistung zu unterstützen, ist eine weitere Aufgabe des Unfallopfer-Hilfswerkes. Es ist eine wichtige soziale Arbeit, die hier geleistet wird. Selbst nach jahrelanger intensiver Arbeit, ist das gewaltige Potential von stark hilfsbedürftigen Unfallopfern nicht annähernd durch Hilfe abgedeckt.
Da die soziale Not leider weiter zunimmt und öffentliche Mittel immer knapper werden, sind wir dringend darauf angewiesen, notwendige Gelder für unsere Arbeit von den Bürgern zu erbitten. Denn ohne diese finanzielle Hilfe aus der Bürgerschaft sind heute viele soziale Aufgaben einfach nicht mehr durchführbar.

Handicap-Erlebnis-Reisen
Vermietung von rollstuhlgerechten Wohnwagen und rollstuhlgerechten Fahrzeugen

Neu und bisher einmalig in Deutschland ist das erweiterte Dienstleistungsangebot des Unfallopfer-Hilfswerkes für Steh- und Gehbehinderte, sowie für Rollstuhlfahrer.
Um der Personengruppe der Körperbehinderten einen unkonventionellen und unkomplizierten Urlaub zu ermöglichen, wurde vom Unfallopfer-Hilfswerk der Bereich "Handicap-Erlebnis-Reisen" angegliedert. Zu diesem Zweck wurden hochwertige Tabbert-Wohnwagen behindertengerecht umgerüstet - der Innenraum wurde geräumiger gestaltet, die Türe verbreitert, sowie eine Auffahrmöglichkeit für Rollstuhlfahrer geschaffen, sodaß nun zwei Erwachsene und zwei Kinder bequem Campingurlaub machen können. Die Wohnwagen sind mit Kühlschrank und Gasherd ausgestattet, d. h., es müssen nur noch die persönlichen Dinge mitgebracht werden. Danach kann sofort zur Erlebnis-Reise gestartet werden.
Der Freizeit- und Urlaubsbereich für die betroffenen Mitbürger unter uns wird durch dieses Angebot erheblich erweitert, so daß diese jetzt unabhängig und völlig selbständig die schönsten Tage des Jahres, ihren Urlaub, in bisher unbekannter Weise genießen können.
Wer einen eigenen Zugwagen besitzt, kann den Wohnwagen "solo" mitnehmen - wer kein eigenes Fahrzeug besitzt und Rollstuhlfahrer ist, bekommt vom Unfallopfer-Hilfswerk ein komplettes "Gespann" zur Verfügung gestellt. In diesem Fall steht neben dem Wohnwagen ein VW-Bus mit Auffahrrampe zur Verfügung. Lediglich ein Fahrzeugführer ist notwendig.
Selbstverständlich erhält jeder Reisende vom Unfallopfer-Hilfswerk einen Schlüssel, welcher es ihm ermöglicht an sämtlichen öffentlichen Behindertentoiletten, ohne Schlüsselsuche und Wiederabgabe, selbständig auf- und abzuschließen.

Durchführung von Erholungsmaßnahmen

Erstmals wurden 1984 Erholungsaufenthalte für Unfallopfer durchgeführt. Auf gehts insTherapie-Zentrum Bad Wimpfen Die Wahl des Erholungsortes fiel unter anderem auf Bad Wimpfen. Es wird als "Seebad fern vom Meer" bezeichnet, denn der Salzgehalt entspricht dem der Ostsee. Aber ansonsten kann das Meer nicht mithalten: 35 Grad Wassertemperatur im Therapiebecken. Die historische Kaiserstadt hoch über dem Neckar gelegen, ist ein romantischer Ferienort und bietet für Kur und Rehabilitation ideale Voraussetzungen. Unser Haus liegt direkt neben dem Kurzentrum. Für Behinderte werden Sonderpreise angeboten. Bei der Buchung ist die Vorlage des Behindertenausweises notwendig.

Erholungs-Zentrum Am Tegernsee

Ein Teil der Zimmer ist rollstuhltauglich. Die Buchung ist denkbar einfach. Rufen Sie uns eddinfach an. Ein Anruf genügt. Sonderpreise gelten für Personen ab einem Grad der Behinderung von 50 %.
Wenn man bedenkt, daß rund sechs Mio. Menschen in Deutschland in irgend einer Art und Weise behindert sind, so muß zumindest einem Teil dieser Personen mit Erwerbsminderung die gleiche Möglichkeit geboten werden, wie anderen Individualreisenden auch. Auch Behinderte haben das Bedürfnis nach Freizeit und Tapetenwechsel, und auf der Suche nach neuen Begegnungen möchten sie Abstand vom Alltag erhalten.

Erholungsaufenthalt im »Château la Chassagne« bei Dijon in Frankreich

Das Schloß(hotel) wurde im 18. Jahrhundert erbaut und ab 1993 komplett umgebaut und renoviert. Auffahrrampe, Lift und rollstuhlgeeignete Zimmer lassen kaum (keine) Wünsche offen. Das Zentrum liegt in einer aufregenden Landschaft, ein Pool, Tennisplatz und Ausflüge in die nahe Umgebung lassen keine Langeweile aufkommen. Hier kann der Behinderte optimal regenerieren. Unser Haus, mit all seinen Leistungen, bietet so für Personen ab 50 % Behinderung eine unvergeßliche Erholung. Rufen Sie uns an.. . . Leben wie Gott in Frankreich!

Flußkreuzfahrten

Willkommen an Bord unserer komfortabel eingerichteten Flußkreuzfahrtschiffe der Spitzenklasse. Die ehemaligen Kohledampfer wurden komplett ausgebaut, mit einem Lift versehen und sind somit für Rollstuhlfahrer geeignet. Es ist immer wieder ein Wunder, wie die behinderten Mitreisenden an Bord aufblühen und die herrliche Landschaft genießen. Für behinderte Personen ab 50 % Behinderung buchbar

Handicap-Reisebörse

Reisen mit Handicap in Deutschland leider immer noch ein Problem! Wird eine behindertentaugliche Urlaubsunterkunft gesucht? Wir helfen! Die Handicap-Hotel-Datenbank hilft bei der Auswahl geeigneter Unterkünfte, egal ob Ferienwohnung, Pension oder Hotel. Besondere Einrichtungen, welche im jeweiligen Haus vorhanden sind, werden angezeigt. Die Handicap-Hotel-Datenbank ist als CD-ROM oder in Buchform erhältlich. Sie setzen sich mit den Unterkünften direkt in Verbindung und buchen dort direkt Ihren Urlaub zu Sonderpreisen. Eine Woche incl. Vollpension und Ausflüge in die Umgebung. Ihr schönster Urlaub in der Bourgogne!

Zur Verfügungstellung von Mitteln

Der Defibrillator (Wiederbelebungsgerät) ermöglicht über ein eingebautes EKG die Überwachung der Herztätigkeit des Patienten direkt am Einsatzort und während des Transportes. Durch Elektroschock können Herzstillstand oder Herzrhythmusstörungen behoben werden.
Die zunehmende Zahl von Herzversagen bei Verkehrsunfällen und die derzeit oft nicht vollständige Ausstattung der Notarztfahrzeuge seitens der Rettungsorganisationen, haben das Unfallopfer-Hilfswerk bewogen, mehrere Defibrillatoren anzuschaffen und Notarztfahrzeuge damit kostenlos auszustatten.
Da diese lebensrettenden Geräte schon in der Wohnung oder an den Unfallstellen eingesetzt werden können, haben die behandelnden Notärzte die Möglichkeit, noch präziser als bisher eventuelle Herzerkrankungen festzustellen, damit den Unfallpatienten sofort geholfen werden kann. Durch den eingebauten EKG-Schreiber ist ein schriftliches Festhalten der Herztätigkeit vor Einleitung medikamentöser Behandlung möglich, so daß auch den Krankenhausärzten die nachfolgende Behandlung erleichtert wird.
Viele Menschenleben konnten so bisher gerettet werden! Der Herzinfarkt ist die Todesursache Nummer eins!

Link zum www.unfallopfer-hilfswerk.de (bitte schauen Sie sich dort in Ruhe um, Sie kommen jederzeit zu unserer Seite zurück.)

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